Allgemeine Hinweise

1. Notwendigkeit einer Sicherheitsüberprüfung
Vorausgesetzt wird die Bereitschaft, sich ggf. einer Sicherheitsüberprüfung nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) zu unterziehen.

2. Fehlende Bewerbungsunterlagen
Wir bitten Sie zu beachten, dass fehlende erbetene Bewerbungsunterlagen dazu führen können, dass wir Ihre Bewerbung im weiteren Verfahren nicht berücksichtigen. Bitte laden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Urkunde und Zeugnisse Ihrer beiden höchsten Abschlüsse, Arbeitszeugnis des letzten Arbeitgebers / aktuelle dienstliche Beurteilung (bei Beamtinnen und Beamten), ggf. Laufbahnbefähigung, Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung) als Anlage in Ihr Kandidatenprofil hoch. 

3. Ausschließliche Berücksichtigung von Online-Bewerbungen über Stellenportal
Bitte beachten Sie, dass wir grundsätzlich nur Online-Bewerbungen über unser Stellenportal entgegennehmen. Hierdurch ist es uns möglich, Ihre Bewerbung zügig zu prüfen und Ihnen eine zeitnahe Rückmeldung zu geben. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis, dass postalische oder per E-Mail eingereichte Bewerbungen nicht berücksichtigt und unverlangt eingesandte Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nicht zurückgesandt werden können.

4. Möglichkeiten zur Verbeamtung
Eine Verbeamtung ist bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen möglich.

5. Ausländische Bildungsabschlüsse
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter https://www.kmk.org/zab oder dem Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen: https://anabin.kmk.org/anabin.html. Bei der Zeugnisbewertung ggf. anfallende Gebühren können nicht erstattet werden.

6. Einverständnis zur Durchführung eines Leistungsvergleichs
Zur Durchführung eines Leistungsvergleichs werden für die Tarifbeschäftigten des BMV und seines Geschäftsbereichs ggf. vom Personalreferat des BMV Leistungseinschätzungen eingeholt, die sich verfahrensmäßig an den jeweils im Geschäftsbereich geltenden Richtlinien für die beamtenrechtliche Beurteilung orientieren. Die Tarifbeschäftigten erklären mit ihrer Bewerbung ihr Einverständnis zur Durchführung dieser Maßnahme.

7. Überqualifizierung
Überqualifizierte Bewerbende werden aus personalpolitischen Erwägungen nicht in das Auswahlverfahren aufgenommen.

8. Anerkennung von Sprachzertifikaten
Wenn Sprachkenntnisse in der Ausschreibung gefordert werden, werden diese im Rahmen des Auswahlverfahrens überprüft oder können alternativ durch ein offizielles Zertifikat von Cambridge (inkl. BEC, ILEC), IELTS, TOEFL iBT oder TOEIC nachgewiesen werden. Der Test darf nicht länger als vier Jahre zurückliegen.

9. Organigramm
Das Kürzel im Titel der Ausschreibung beschreibt in der Regel das Referat, in dem Sie künftig arbeiten. Verschaffen Sie sich gerne einen Überblick über unser Haus und schauen Sie sich unser Organigramm an.

Ihre passende Stelle ist aktuell nicht dabei?
Wir freuen uns trotzdem über Ihr Interesse an einer Tätigkeit im BMV und seinen nachgeordneten Behörden. Registrieren Sie sich gerne auf unsere Recruiting-Plattform und hinterlegen Sie Ihre Interessen. Sie werden dann vom System über freiwerdende Stellen informiert.

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