Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) ist bemüht, seine digitalen Angebote im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0), welche sich auf die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung bezieht. Die dort genannten Anforderungen verweisen auf den internationalen Standard Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die eine barrierefreie Gestaltung von Internetangeboten anstreben.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Bewerbungsportal im Personalgewinnungsprozess beim BMV, das über die Homepage der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) erreichbar ist. Sie ergänzt insoweit die allgemeine Barrierefreiheitserklärung, die auf der Internetseite der BAV eingestellt ist.

Die Erklärung enthält Informationen über Teilbereiche im Bewerbungsportal, die nicht vollständig barrierefrei sind sowie über die Zuständigkeit der Webanwendung gemäß § 12a Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Weiterhin werden Ihnen Kontaktmöglichkeiten zur Meldung von bestehenden Barrieren zur Verfügung gestellt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.12.2025 final erstellt, überarbeitet und überprüft und am 01.02.2026 veröffentlicht.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt vom Dienstleister SAP. Die weiterführende Prüfung sowie die künftig erforderliche Fortschreibung der Barrierefreiheitserklärung für das Bewerbungsportal nach Einbindung in die Umgebung der BAV liegt unter der Verantwortung der BAV und erfolgt anhand einer punktuellen Prüfung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Abs. 1-4 BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Demnach ist die Webanwendung wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust zu gestalten. Diesen Bezug stellen auch die Prinzipien der WCAG her. Die Erfüllung der Anforderungen wird vermutet, wenn die Anwendung den harmonisierten Normen oder Teilen dieser Normen entsprechen.

Bei der Prüfung und Beurteilung der Barrierefreiheit wurde die Methodik des Voluntary Product Accessibility Templates (VPAT) in der Version 2.4 für die EN 301 549 Edition und in der Version 2.5 in der WCAG Edition angewendet. Für die EN 301 549 Edition wurde die aktuell veröffentlichte Version V3.2.1 herangezogen.

Deren Ergebnisse werden in Accessibility Conformance Reports (ACR) dokumentiert. Diese Reports bewerten und dokumentieren die Webanwendung und dessen Inhalte im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den digitalen Barrierefreiheitsstandards in strukturierten Übersichten. Kernbestandteil des Reports sind die Bewertungen anhand des WCAG-Standards und der EN 301 549, um Nicht-Konformitäten festzustellen. Der SAP Product Standard Accessibility in der derzeitigen Fassung berücksichtigt die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines 2.2 Level A und AA, sowie der EN 301 549 Chapter 9 und 11.

Bei den Tests wird auf die anwendbaren Testkriterien getestet. Der ACR stellt die Situation zum Stichtag der Veröffentlichung dar. Im Ergebnis werden die Ergebnisse „unterstützt“, „teilweise unterstützt“, „nicht unterstützt“ und „nicht anwendbar“ ausgegeben.

Es wird ein höchstmögliches Maß an Barrierefreiheit angestrebt. Wo immer die Möglichkeit gesehen wird, das Nutzungserlebnis zu verbessern, werden die Empfehlungen der WCAG übertroffen. Dies ist beispielsweise in folgenden Fällen gegeben:

  • Hochkontrastierende Themes gehen über die Anforderung eines Kontrastverhältnisses von 7:1, indem sie Oberflächenelemente in Farbschemata speziell für Menschen mit geringer Sehkraft, Photosensibilität und Trübungen des Glaskörpers anbieten.
  • Auch wenn die WCAG nicht empfehlen, dass Anwendende die Möglichkeit haben, aus verschiedenen Themes zu wählen, betont der SAP Accessiblity Standard, dass eine bestimmte Auswahl an Themes vorhanden sein sollte. Darüber hinaus können Anwendende, falls keines der verfügbaren Themes ihren speziellen Anforderungen entspricht, neue Themes mit ihren bevorzugten Farben erstellen.
  • In der Anwendung wird ein umfassender logischer und effizienter Interaktionsfluss, der von einer herausragenden Tastaturnavigation und Fokusvisualisierung begleitet wird, unterstützt.
  • Die SAP-eigene Schriftart Font72 unterstützt speziell die Anforderung an Lesbarkeit für Menschen mit Dyslexie und aus dem neurodiversen Spektrum.

Ein Großteil der Kriterien ist erfüllt oder nahezu zu 100% erfüllt. Beim Einsatz von Screenreadern oder anderen Tools wie ZoomText ist darauf zu achten, dass stets die aktuelle Version eingesetzt wird. Teilbereiche, die nicht vollständig barrierefrei sind, werden nachfolgend beschrieben:

  • Alternativtexte: Grafische Bedienelemente müssen mit Alternativtexten versehen werden. Dies ist momentan noch nicht durchgehend der Fall.
  • Anpassungsfähigkeit: Tabellendaten werden von Screenreadern nicht korrekt angezeigt. Zudem gibt es Probleme mit der Tastaturnavigation.
  • Kontrast:  Vereinzelt treten Farbabweichungen und weniger kontrastreiche Texte und Felder auf. Der Bildschirm passt sich teilweise nicht an die Hochkontrasteinstellung der System- und Anwendungsthemenänderungen an.
  • Größenänderung von Texten: Beim Zoomen werden Teile der Seite nicht angezeigt, bzw. abgeschnitten. Es kommt zur Überlappung von Seiteninhalten und zu Fehldarstellungen bei Scrollbalken, Dialogfeldern und Dropdown-Optionen.
  • Tastatur: Die Größe des Texteditors kann nicht mit der Tastatur, sondern nur mit der Maus geändert werden. Stellenweise folgt der Tastaturfokus nicht der richtigen Reihenfolge.
  • Fokus: Beim Zoom sind Teile der Seite, wie bspw. Dropdown-Menüs, Textfelder oder Checkboxen nicht vollständig sichtbar. Das Info-Fenster wird nicht geschlossen, nachdem die Tabulatortaste gedrückt wurde. Die Sichtbarkeit des Tastaturfokus ist auf verschiedenen Schaltflächen eingeschränkt.
  • Größenänderung: Beim Ziehen von Feldern fehlt die Aktivierung des Mauszeigers für Maus- und Touch-Benutzer. Die Trennlinie innerhalb des Dialogs kann mit der Maus nach oben und unten gezogen werden, erhält aber keinen Tastaturfokus und es gibt keine alternative Möglichkeit, auf diese zuzugreifen.
  • Eingabemodalitäten: Die Schaltflächen überschneiden sich teilweise untereinander und entsprechen nicht der Mindestgröße von 24 px.
  • Eingabehilfe: Es gibt stellenweise Probleme bei der Fehlererkennung in den Formularfeldern.
  • Barrierefreie Authentifizierung ist nicht möglich.
  • Kompatibel: Der Zweck einiger Schaltflächen wird nicht korrekt beschrieben. Informationen und Tabellendaten werden nicht vollständig von Screenreadern gelesen und angezeigt.
  • Audio: Kein Gebärdensprachedolmetching, keine erweiterte Audiobeschreibung, keine Einstellmöglichkeiten
  • ZoomText: Die Zoomfunktion hat Darstellungsprobleme, sodass bspw. stellenweise ein grauer Balken die Sicht einschränkt und Tabellen nicht korrekt angezeigt werden.
  • Vorlesefunktion von ZoomText: Es werden nur Inhalte, die als Felder erkannt werden und die per Tab erreichbar sind, vorgelesen. Es fehlen semantische Hinweise, um welche Art von Element es sich handelt (z.B. Dropdown, Tabelle) und wie navigiert werden kann (z.B. Pfeiltasten).

Barrieren melden (Feedbackmechanismus)

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten im Bewerberportal aufgefallen? Oder haben Sie generelle Fragen zum Thema Barrierefreiheit unseres Internetauftritts?

BAV - Erklärung zur Barrierefreiheit

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Kontakt
E-Mail: chefredaktion.internet@bav.bund.de

Schlichtungs- und Durchsetzungsverfahren

Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die BAV als betroffene öffentliche Stelle!

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von einem Monat keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Schlichtungs- bzw. Durchsetzungsverfahren anstreben.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Kontakt und Anschrift zur Beauftragten für digitale Barrierefreiheit:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz 
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
D-10117 Berlin

Tel.: +49 (0) 30 18 527 2805
E-Mailinfo@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: https://www.schlichtungsstelle-bgg.de

Das Kontaktformular finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und der Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit erhalten Sie hier.